Rettungsdienstpflichtfortbildung
In der präklinischen Notfallversorgung ist ständige Fortbildung unerlässlich. Personal das im Rettungsdienst eingesetzt wird muss jährlich mindestens 30 Zeitstunden (je nach Bundesland unterschiedlich) aufgabenbezogene Fortbildung nachweisen. Sollte dieser Fortbildungspflicht nicht nachgekommen werden, darf der Kreis oder die kreisfreie Stadt als Träger des Rettungsdienstes dieses Personal nicht mehr einsetzen. Sprechen Sie uns an für ein individuelles Fortbildungsangebot. Wir bieten Ihnen ein breites Spektrum an notfallmedizinisch relevanten Themen. Immer auf dem aktuellen Stand und anhand gültiger Leitlinien. Wählen Sie beispielsweise aus folgenden Themen aus und stellen Sie Ihre persönliche Fortbildung zusammen oder teilen Sie uns mit welche Themen Ihnen wichtig sind.
- Algorithmen im Rettungsdienst
- Rechtsgrundlagen im Rettungsdienst
- EKG-Interpretation
- Pharmakologie für Notfallsanitäter
- der pädiatrische Patient
Die Rettungsdienstpflichtfortbildungen sind jetzt auch auf Distanz möglich!